Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung

Hilfe für Rentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Aktuelle Regelsätze 2026, Freibeträge und Unterschiede zum Bürgergeld.

Nicht Bürgergeld, sondern Grundsicherung

Viele verwechseln es: Das Bürgergeld (SGB II) ist für Menschen, die grundsätzlich arbeiten könnten (erwerbsfähig sind). Die Grundsicherung (SGB XII) ist für Menschen, die dauerhaft nicht mehr arbeiten können – sei es durch Alter oder Gesundheit.

Wichtig für 2026: Die Regelsätze sind identisch (582 € für Alleinstehende), aber beim Vermögen gelten strengere Regeln als beim Bürgergeld (nur 10.000 € Schonvermögen pro Person).

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

  • Altersrentner: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und deren Rente nicht zum Leben reicht.
  • Erwerbsgeminderte: Erwachsene (ab 18 Jahren), die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Regelsätze ab Januar 2026 (SGB XII)

BedarfsstufeBetrag 2026
Stufe 1 (Alleinstehende)582,00 €
Stufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften)523,00 €
Stufe 3 (Erwachsene in Einrichtungen)481,00 €

Unterschiede zum Bürgergeld

Der wichtigste Unterschied liegt im Vermögen und der Zuständigkeit:

Bürgergeld

  • Zuständig: Jobcenter
  • Ziel: Integration in Arbeit
  • Hohes Schonvermögen (40.000 €+)

Grundsicherung (SGB XII)

  • Zuständig: Sozialamt
  • Ziel: Existenzsicherung im Alter
  • Niedrigeres Schonvermögen (10.000 €)

Datenschutz & Cookies

Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies (z.B. für die sichere Zahlungsabwicklung via Stripe) und anonyme Analysen. Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.