Nicht Bürgergeld, sondern Grundsicherung
Viele verwechseln es: Das Bürgergeld (SGB II) ist für Menschen, die grundsätzlich arbeiten könnten (erwerbsfähig sind). Die Grundsicherung (SGB XII) ist für Menschen, die dauerhaft nicht mehr arbeiten können – sei es durch Alter oder Gesundheit.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
- Altersrentner: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und deren Rente nicht zum Leben reicht.
- Erwerbsgeminderte: Erwachsene (ab 18 Jahren), die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Regelsätze ab Januar 2026 (SGB XII)
| Bedarfsstufe | Betrag 2026 |
|---|---|
| Stufe 1 (Alleinstehende) | 582,00 € |
| Stufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften) | 523,00 € |
| Stufe 3 (Erwachsene in Einrichtungen) | 481,00 € |
Unterschiede zum Bürgergeld
Der wichtigste Unterschied liegt im Vermögen und der Zuständigkeit:
Bürgergeld
- Zuständig: Jobcenter
- Ziel: Integration in Arbeit
- Hohes Schonvermögen (40.000 €+)
Grundsicherung (SGB XII)
- Zuständig: Sozialamt
- Ziel: Existenzsicherung im Alter
- Niedrigeres Schonvermögen (10.000 €)