Wohngeld Plus
für Herten
Wohngeld ist ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige.
Für Herten gilt aktuell die Mietstufe 3. Diese Einstufung ist wichtig für die korrekte Berechnung der Höchstbeträge, die Ihnen Fachbereich Soziales bewilligen kann.
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Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Herten?
Oft wird Wohngeld unterschätzt. Doch am Ende profitieren weit mehr Menschen davon, als viele denken. Im Durchschnitt liegt der Zuschuss bei rund 370 € im Monat. Besonders diese Gruppen sollten ihren Anspruch prüfen:
Rentner & Pensionäre
Etwa die Hälfte aller Wohngeld-Empfänger sind Rentner. Auch bei kleinen Renten (oder Witwenrenten) lohnt sich der Antrag oft.
Geringverdiener
Auch wer Voll- oder Teilzeit arbeitet (sowie Kurzarbeiter), kann Wohngeld bekommen, wenn das Gehalt für die Miete knapp ist.
Azubis & Studenten
Wenn kein Anspruch (mehr) auf BAföG oder BAB besteht oder Sie mit Kindern studieren, greift häufig das Wohngeld.
Eigentümer
Als Eigentümer erhalten Sie einen "Lastenzuschuss" zu den Kreditraten oder allgemeinen Betriebskosten.
Wichtige Infos
- Aktuelle Werte für 2026 berücksichtigt
- Anonyme Berechnung ohne Speicherung
- Direkter Link zum offiziellen Antrag
Häufige Fragen in Herten
Zuständige Stelle?
Für Wohngeld Plus in Herten ist das Fachbereich Soziales zuständig.
Adresse: Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten.
Kontakt / E-Mail?
Sie erreichen die Stelle unter:
sozialamt@herten.de
Mietstufe in Herten?
Herten ist der Mietstufe 3 zugeordnet. Das wirkt sich direkt auf die Höchstsätze beim Wohngeld aus.
Wie lange dauert der Antrag?
Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber in Herten oft zwischen 3 und 8 Wochen. Wichtig: Geld gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.