Miete
Wenn im Sozialrecht von “Miete” die Regel ist, muss man genau hinschauen, welcher Teil gemeint ist:
Kaltmiete (Nettokaltmiete)
Die reine Überlassung des Wohnraums ohne jegliche Nebenkosten.
Bruttokaltmiete
Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten. Dies ist oft die entscheidende Größe für Mietobergrenzen beim Bürgergeld oder Wohngeld.
Bruttowarmmiete
Miete inklusive aller Nebenkosten und Heizung.
Stand: März 2026