Definition
Miete (Bruttokaltmiete)
Der Begriff Miete umfasst oft verschiedene Bestandteile.
Miete
Wenn im Sozialrecht von “Miete” die Regel ist, muss man genau hinschauen, welcher Teil gemeint ist:
Kaltmiete (Nettokaltmiete)
Die reine Überlassung des Wohnraums ohne jegliche Nebenkosten.
Bruttokaltmiete
Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten. Dies ist oft die entscheidende Größe für Mietobergrenzen beim Bürgergeld oder Wohngeld.
Bruttowarmmiete
Miete inklusive aller Nebenkosten und Heizung.
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