Definition

Miete (Bruttokaltmiete)

Der Begriff Miete umfasst oft verschiedene Bestandteile.

Miete

Wenn im Sozialrecht von “Miete” die Regel ist, muss man genau hinschauen, welcher Teil gemeint ist:

Kaltmiete (Nettokaltmiete)

Die reine Überlassung des Wohnraums ohne jegliche Nebenkosten.

Bruttokaltmiete

Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten. Dies ist oft die entscheidende Größe für Mietobergrenzen beim Bürgergeld oder Wohngeld.

Bruttowarmmiete

Miete inklusive aller Nebenkosten und Heizung.

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