§ 24 WoGG

Wohngeld Plus
für München

Wohngeld ist ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige.

Gut zu wissen für München: Da Ihre Stadt in die hohe Mietstufe 7 eingruppiert ist, fallen die Mieten hier überdurchschnittlich hoch aus. Der Gesetzgeber berücksichtigt dies, weshalb die Zuschuss-Grenzen beim Wohngeld in München deutlich höher liegen als in anderen Regionen. Ein Antrag lohnt sich hier besonders oft.

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Wichtig für München:

München hat deutschlandweit die höchsten Mieten. Mietstufe 7 ist hier Standard. Die Mietbelastungsqoute ist extrem hoch.

Was zählt dazu?
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Was ist das?

Wer hat Anspruch auf Wohngeld in München?

Oft wird Wohngeld unterschätzt. Doch am Ende profitieren weit mehr Menschen davon, als viele denken. Im Durchschnitt liegt der Zuschuss bei rund 370 € im Monat. Besonders diese Gruppen sollten ihren Anspruch prüfen:

Rentner & Pensionäre

Etwa die Hälfte aller Wohngeld-Empfänger sind Rentner. Auch bei kleinen Renten (oder Witwenrenten) lohnt sich der Antrag oft.

Geringverdiener

Auch wer Voll- oder Teilzeit arbeitet (sowie Kurzarbeiter), kann Wohngeld bekommen, wenn das Gehalt für die Miete knapp ist.

Azubis & Studenten

Wenn kein Anspruch (mehr) auf BAföG oder BAB besteht oder Sie mit Kindern studieren, greift häufig das Wohngeld.

Eigentümer

Als Eigentümer erhalten Sie einen "Lastenzuschuss" zu den Kreditraten oder allgemeinen Betriebskosten.

Wichtige Infos

  • Aktuelle Werte für 2026 berücksichtigt
  • Anonyme Berechnung ohne Speicherung
  • Direkter Link zum offiziellen Antrag

Häufige Fragen in München

Zuständige Stelle?

Für Wohngeld Plus in München ist das Amt für Wohnen München zuständig.
Adresse: Franziskanerstr. 8, 81669 München.

Kontakt / E-Mail?

Sie erreichen die Stelle unter:
wohngeld.sfa@muenchen.de

Mietstufe in München?

München ist der Mietstufe 7 zugeordnet. Das wirkt sich direkt auf die Höchstsätze beim Wohngeld aus.

Wie lange dauert der Antrag?

Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber in München oft zwischen 3 und 8 Wochen. Wichtig: Geld gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

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