Das Bürgergeld 2026:
Grundsicherung neu gedacht.

Seit der Einführung als Nachfolger von "Hartz IV" hat sich das Bürgergeld etabliert. Erfahren Sie alles über die aktuellen Regelsätze, Freibeträge und die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten.

1. Einleitung: Grundsicherung statt Arbeitslosengeld II

Das Bürgergeld stellt die Basisabsicherung des Sozialstaates dar. Es garantiert das Existenzminimum für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder anderen vorrangigen Leistungen (wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld I) bestreiten können.

Im Fokus stehen die **Würde des Einzelnen** und die **dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt** durch Qualifizierung und Weiterbildung, anstatt kurzfristiger Vermittlung in Aushilfsjobs ("Vermittlungsvorrang" wurde abgeschafft).

2. Die aktuellen Regelsätze (2026)

Die Regelsätze decken den täglichen Bedarf an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung!) und persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (sog. soziokulturelles Existenzminimum).

Bedarfsgruppe Monatlicher Regelsatz Beschreibung
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 € Regelbedarfsstufe 1
Paare (je Partner) 506 € Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt (U25) 451 € Regelbedarfsstufe 3 (z.B. bei Eltern wohnend)
Jugendliche (14 - 17 Jahre) 471 € Regelbedarfsstufe 4
Kinder (6 - 13 Jahre) 390 € Regelbedarfsstufe 5
357 € Regelbedarfsstufe 6

Zusätzlich zum Regelsatz werden übernommen:

  • Angemessene Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete).
  • Angemessene Heizkosten.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Mehrbedarfe (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung).

3. Voraussetzungen für den Bezug

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die:

  • Erwerbsfähig sind (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können).
  • Hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht aus).
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben.

Schonvermögen & Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) gilt ein sehr hohes Schonvermögen, damit Erspartes nicht sofort aufgebraucht werden muss. Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden in diesem Zeitraum ebenfalls in tatsächlicher Höhe übernommen (außer Heizkosten, diese müssen immer "angemessen" sein).

Karenzzeit (Jahr 1) 40.000 € für den ersten Antragsteller + 15.000 € für jede weitere Person
Nach Karenzzeit 15.000 € pro Person im Haushalt

4. Mitwirkungspflichten & Sanktionen

Das Prinzip "Fördern und Fordern" gilt weiterhin. Wer Leistungen bezieht, muss aktiv an der Verbesserung seiner Situation mitwirken (Bewerbungen schreiben, Termine wahrnehmen, Maßnahmen besuchen).

Bei Pflichtverletzungen (z.B. Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots) können Leistungen gekürzt werden:

  • 1. Pflichtverletzung: 10 % Minderung des Regelsatzes für 1 Monat.
  • 2. Pflichtverletzung: 20 % Minderung für 2 Monate.
  • 3. Pflichtverletzung: 30 % Minderung für 3 Monate.

Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht gekürzt. Eine Totalsanktion (kompletter Wegfall der Leistungen) ist verfassungsrechtlich stark eingeschränkt und nur in absoluten Extremfällen denkbar.

5. Vergleich: Bürgergeld oder Wohngeld?

Viele Menschen stellen sich die Frage: Was lohnt sich mehr? Grundsätzlich gilt der Grundsatz: Wohngeld vor Bürgergeld. Das bedeutet, wenn Sie durch Wohngeld (und ggf. Kinderzuschlag) genug Geld haben, um Ihren Bedarf zu decken, sind Sie verpflichtet, Wohngeld zu beantragen.

Bürgergeld

  • Sichert das gesamte Existenzminimum.
  • Übernahme tatsächlicher Heizkosten.
  • GEZ-Befreiung inklusive.
  • Strenge Vermögensprüfung (nach Karenzzeit).
  • Verpflichtung zur Stellensuche.

Wohngeld

  • Nur Mietzuschuss (Rest muss selbst erwirtschaftet werden).
  • Sehr hohe Vermögensfreibeträge (60.000€).
  • Keine Verpflichtung zur Stellensuche / keine Maßnahmen.
  • Keine Stigmatisierung.
  • Keine automatische GEZ-Befreiung (nur auf Antrag).

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