Reform 2026

Ihr Leitfaden zu Sozialleistungen 2026

Bürgergeld, Grundsicherung und Wohngeld: Ein umfassender Wegweiser durch die aktuellen Regelungen und Ihre Ansprüche.

1. Das deutsche Sozialsystem 2026

Das System stützt sich auf drei zentrale Säulen, um passgenaue Unterstützung zu bieten:

SGB II (Bürgergeld)

Für erwerbsfähige Arbeitsuchende. Ziel: Schnelle Integration in den Arbeitsmarkt.

SGB XII (Alter/Erwerbsminderung)

Für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.

Wohngeld

Zuschuss zu Wohnkosten für Haushalte mit eigenem Einkommen (Vermeidung von SGB II/XII).

2. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Der Übergang zum "Grundsicherungsgeld" 2026 markiert einen Fokus auf Arbeitsmarktintegration und Mitwirkung. Anspruch haben erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.

2.2. Regelbedarfe 2026

Trotz rechnerisch niedrigerer Werte bleibt es aufgrund des Besitzschutzes bei einer "Nullrunde".

Stufe Personengruppe Betrag 2026
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
Stufe 3Erwachsene bis 25 im Elternhaus451 €
Stufe 4Jugendliche (14-17 Jahre)471 €
Stufe 5Kinder (6-13 Jahre)390 €
Stufe 6Kinder (0-5 Jahre)357 €

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen.

2.3. Die Reform 2026: Sanktionen & Vermögen

Die Regeln werden verschärft:

  • Vermittlungsvorrang: Schnelle Arbeitsaufnahme hat Priorität vor langfristiger Qualifizierung.
  • Keine Karenzzeit beim Vermögen: Ab Tag 1 gelten niedrigere Freibeträge (z.B. 15.000 € für eine 35-jährige Person).

Leistungsminderungen (Sanktionen)

Verfehleung Minderung Dauer
1. Meldeversäumnis10 %1 Monat
2. Meldeversäumnis30 %1 Monat
Pflichtverletzung (z.B. Arbeitsablehnung)30 %3 Monate
Totale Verweigerung100 % (Entzug)1-2 Monate

2.4. Zuverdienst

Arbeit lohnt sich: Die ersten 100 € sind voll anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten Freibeträge (20% bis 520€, 30% bis 1000€).

3. Wohngeld-Plus: Der vorrangige Zuschuss

Wichtig: Sie müssen Wohngeld beantragen, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit (SGB II/XII) vermieden wird.

Für wen? Rentner, Geringverdiener, Familien. Vermögensgrenzen sind großzügig (60.000 € für die erste Person).

4. Grundsicherung im Alter (SGB XII)

Für Senioren und voll Erwerbsgeminderte. Unterschiede zum Bürgergeld:

  • Kein Rückgriff auf Kinder: Erst ab 100.000 € Jahreseinkommen der Kinder.
  • Vermögen: Freibetrag liegt bei 10.000 € pro Person.

5. Das Prinzip des Vorrangs

Bevor Bürgergeld gezahlt wird, müssen andere Quellen ausgeschöpft sein: Arbeitslosengeld I, Renten, Krankengeld, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Ausnahme: Wohngeld/Kinderzuschlag muss nur beantragt werden, wenn dadurch für mindestens 3 Monate keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht.

6. Antrag und Unterlagen

Leistungsart Wesentliche Nachweise
BürgergeldAusweis, Mietvertrag, Heizkosten, Kontoauszüge (3 Monate), Lohnbescheide.
WohngeldMietvertrag, Verdienstbescheinigung, Mietzahlungsnachweis.
Grundsicherung (SGB XII)Rentenbescheide, Vermögensnachweise, Mietvertrag.
Behördenfinder

Zuständiges Jobcenter finden

Finden Sie direkt die Adresse und Kontaktdaten Ihres zuständigen Jobcenters sowie die geltenden Mietobergrenzen.

8. Arbeit lohnt sich: Das Lohnabstandsgebot

Durch Mindestlohn, Wohngeld und Freibeträge ist Arbeit finanziell attraktiver als reiner Leistungsbezug.

Haushalt Differenz (Lohnabstand)
Single (Vollzeit Mindestlohn)+ 647 €
Paar, 2 Kinder (1 Vollzeit)+ 801 €
Alleinerziehend, 1 Kind (Teilzeit)+ 665 €