1. Das deutsche Sozialsystem 2026
Das System stützt sich auf drei zentrale Säulen, um passgenaue Unterstützung zu bieten:
Für erwerbsfähige Arbeitsuchende. Ziel: Schnelle Integration in den Arbeitsmarkt.
Für Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte.
Zuschuss zu Wohnkosten für Haushalte mit eigenem Einkommen (Vermeidung von SGB II/XII).
2. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Der Übergang zum "Grundsicherungsgeld" 2026 markiert einen Fokus auf Arbeitsmarktintegration und Mitwirkung. Anspruch haben erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.
2.2. Regelbedarfe 2026
Trotz rechnerisch niedrigerer Werte bleibt es aufgrund des Besitzschutzes bei einer "Nullrunde".
| Stufe | Personengruppe | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene bis 25 im Elternhaus | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 € |
Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen.
2.3. Die Reform 2026: Sanktionen & Vermögen
Die Regeln werden verschärft:
- Vermittlungsvorrang: Schnelle Arbeitsaufnahme hat Priorität vor langfristiger Qualifizierung.
- Keine Karenzzeit beim Vermögen: Ab Tag 1 gelten niedrigere Freibeträge (z.B. 15.000 € für eine 35-jährige Person).
Leistungsminderungen (Sanktionen)
| Verfehleung | Minderung | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Meldeversäumnis | 10 % | 1 Monat |
| 2. Meldeversäumnis | 30 % | 1 Monat |
| Pflichtverletzung (z.B. Arbeitsablehnung) | 30 % | 3 Monate |
| Totale Verweigerung | 100 % (Entzug) | 1-2 Monate |
2.4. Zuverdienst
Arbeit lohnt sich: Die ersten 100 € sind voll anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten Freibeträge (20% bis 520€, 30% bis 1000€).
3. Wohngeld-Plus: Der vorrangige Zuschuss
Wichtig: Sie müssen Wohngeld beantragen, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit (SGB II/XII) vermieden wird.
Für wen? Rentner, Geringverdiener, Familien. Vermögensgrenzen sind großzügig (60.000 € für die erste Person).
4. Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Für Senioren und voll Erwerbsgeminderte. Unterschiede zum Bürgergeld:
- Kein Rückgriff auf Kinder: Erst ab 100.000 € Jahreseinkommen der Kinder.
- Vermögen: Freibetrag liegt bei 10.000 € pro Person.
5. Das Prinzip des Vorrangs
Bevor Bürgergeld gezahlt wird, müssen andere Quellen ausgeschöpft sein:
Arbeitslosengeld I, Renten, Krankengeld, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Ausnahme: Wohngeld/Kinderzuschlag muss nur beantragt werden, wenn dadurch für mindestens 3 Monate keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht.
6. Antrag und Unterlagen
| Leistungsart | Wesentliche Nachweise |
|---|---|
| Bürgergeld | Ausweis, Mietvertrag, Heizkosten, Kontoauszüge (3 Monate), Lohnbescheide. |
| Wohngeld | Mietvertrag, Verdienstbescheinigung, Mietzahlungsnachweis. |
| Grundsicherung (SGB XII) | Rentenbescheide, Vermögensnachweise, Mietvertrag. |
Zuständiges Jobcenter finden
Finden Sie direkt die Adresse und Kontaktdaten Ihres zuständigen Jobcenters sowie die geltenden Mietobergrenzen.
8. Arbeit lohnt sich: Das Lohnabstandsgebot
Durch Mindestlohn, Wohngeld und Freibeträge ist Arbeit finanziell attraktiver als reiner Leistungsbezug.
| Haushalt | Differenz (Lohnabstand) |
|---|---|
| Single (Vollzeit Mindestlohn) | + 647 € |
| Paar, 2 Kinder (1 Vollzeit) | + 801 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind (Teilzeit) | + 665 € |