1. Einleitung: Was ist Wohngeld und warum ist es wichtig?
Das Wohngeld ist ein zentrales Instrument der deutschen Sozialpolitik und fungiert als staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es verfolgt das Ziel, Haushalte mit geringem Einkommen finanziell zu entlasten und ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Als eine der tragenden Säulen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt es Bürgerinnen und Bürger seit Jahrzehnten dabei, die finanzielle Last des Wohnens zu bewältigen.
Diese Form richtet sich an Mieterinnen und Mieter von Wohnraum.
Diese Variante unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Konzeptionell ist das Wohngeld als eine vorgelagerte soziale Sicherungsleistung angelegt. Es soll die Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen wie dem Bürgergeld oder der Sozialhilfe vermeiden, indem es Haushalte mit eigenem, aber niedrigem Einkommen gezielt stärkt. Angesichts der 2026 anstehenden systemischen Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewinnt das Wohngeld als präventives Instrument zur Sicherung der Wohnstabilität und zur Vermeidung von Vollbedürftigkeit zusätzlich an strategischer Bedeutung.
2. Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Die Kernzielgruppen
Die strategische Bedeutung des Wohngeldes zeigt sich in der klaren Definition seiner Anspruchsberechtigten. Es wurde gezielt für einkommensschwächere Haushalte konzipiert, die sich oberhalb der Grundsicherungsschwelle befinden und ihren Lebensunterhalt größtenteils selbst bestreiten, jedoch bei den Wohnkosten auf Unterstützung angewiesen sind.
- Familien: Ein Anteil von 44 % aller Wohngeldhaushalte sind Familien. Darunter befinden sich auch viele Alleinerziehende, die durch das Wohngeld gezielt entlastet werden.
- Rentnerinnen und Rentner: In 52 % der geförderten Haushalte leben Rentnerinnen und Rentner. Für sie ist das Wohngeld ein entscheidender Faktor, um im Alter in der vertrauten Wohnung bleiben zu können.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Personen im Niedriglohnbereich, deren Einkommen nicht ausreicht, um die vollen Wohnkosten zu decken.
- Studierende und Auszubildende: Ein Anspruch besteht, wenn nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist.
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen: Auch diese Personengruppe kann unter bestimmten Voraussetzungen wohngeldberechtigt sein.
3. Die drei Säulen der Anspruchsprüfung
Die Prüfung basiert auf drei Faktoren: Einkommen, Vermögen und Haushaltszusammensetzung.
3.1. Das anrechenbare Einkommen
Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen:
| Abzugsart (je 10 %) | Anwendungsfall |
|---|---|
| Lohn-/Einkommensteuer | Bei Steuerpflicht |
| Kranken- und Pflegeversicherung | Bei Versicherungspflicht |
| Rentenversicherung | Bei Versicherungspflicht |
| Maximal 30 % Pauschalabzug vom Brutto möglich. | |
Besondere Freibeträge mindern das Einkommen weiter:
- Alleinerziehende: 1.320 € Freibetrag.
- Schwerbehinderung: 1.800 € (bei GdB 100 oder Pflegebedürftigkeit).
- Erwerbstätige Kinder (<25): Bis zu 1.200 € bleiben anrechnungsfrei.
3.2. Vermögensgrenzen (Schonvermögen)
Das Wohngeld gewährt großzügige Freibeträge:
3.3. Einkommensgrenzen nach Mietenstufen (2026)
| Personen | Mietstufe I (z.B. ländl. Sachsen) | Mietstufe IV (z.B. Berlin) | Mietstufe VII (z.B. München) |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 1.443 € | 1.541 € | 1.619 € |
| 2 Personen | 1.953 € | 2.080 € | 2.181 € |
| 3 Personen | 2.453 € | 2.600 € | 2.717 € |
| 4 Personen | 3.324 € | 3.516 € | 3.671 € |
4. Die "Wohngeld-Plus"-Komponenten
Die Reform integriert dauerhafte Komponenten für Heizkosten und Klimaschutz:
| Haushalt | Heizkostenpauschale | Klimakomponente |
|---|---|---|
| 1 Person | 110,40 € | 19,20 € |
| 2 Personen | 142,60 € | 24,80 € |
| 3 Personen | 170,20 € | 29,60 € |
| 4 Personen | 197,80 € | 34,40 € |
| Weitere P. | + 27,60 € | + 4,80 € |
- Heizkostenkomponente: Pauschaler Zuschlag zur Miete, um Energiekosten abzufedern.
- Klimakomponente: Zuschlag von 0,40 €/qm auf die Höchstbeträge für energetisch sanierten Wohnraum.
Zuständige Behörde finden
Geben Sie Ihre Stadt ein, um die Adresse Ihrer Wohngeldstelle und Ihre Mietstufe zu ermitteln.
6. Antragsprozess & Abgrenzung zum Bürgergeld
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, rückwirkend maximal bis zum Ersten des Antragsmonats. Wichtig: Es gilt der Vorrang des Wohngeldes. Wenn Wohngeld (plus ggf. Kinderzuschlag) ausreicht, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, müssen Sie dies statt Bürgergeld beantragen.
Empfänger von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung), bei denen die Unterkunftskosten bereits enthalten sind, erhalten in der Regel kein Wohngeld.