Definition

Heizkosten & Miete

Welche Wohnkosten übernimmt das Jobcenter? Miete, Heizung und Nebenkosten.

Das Bürgergeld deckt neben dem Regelsatz (für Lebensunterhalt) auch die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), soweit diese “angemessen” sind.

Kaltmiete & Nebenkosten

Die Kaltmiete sowie die kalten Nebenkosten (Wasser, Müll, Grundsteuer etc.) werden übernommen, wenn sie sich im örtlich festgelegten Rahmen bewegen. Jede Stadt hat hierfür eigene Mietobergrenzen (siehe dazu auch “Mietstufe” für das Wohngeld).

Zu teuer? Wenn Ihre Wohnung als “zu teuer” eingestuft wird, übernimmt das Jobcenter die Kosten meist für eine Übergangszeit (oft 6 Monate) trotzdem voll, fordert Sie aber auf, die Kosten zu senken (z.B. durch Umzug oder Untervermietung).

Heizkosten

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, vorausgesetzt sie sind nicht verschwenderisch hoch.

Die Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) gilt: Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Kaltmiete) wird nicht geprüft. Sie können also im ersten Jahr meist auch in einer eigentlich “zu teuren” Wohnung bleiben. Achtung: Dies gilt nicht für Heizkosten! Heizkosten müssen von Anfang an angemessen sein. Wer extrem viel heizt, muss die Differenz ggf. selbst zahlen.

Strom

Wichtig: Haushaltsstrom (für Licht, Fernseher, Kühlschrank) ist nicht in den Wohnkosten enthalten! Dieser muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Nur Strom zum Heizen (z.B. Nachtspeicheröfen) zählt zu den Heizkosten.

Zuletzt aktualisiert: Heute