Bürgergeld Freibetrag
Wenn Sie arbeiten und gleichzeitig Bürgergeld beziehen (Aufstocker), wird Ihr Einkommen nicht zu 100% auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Teil davon bleibt Ihnen als Freibetrag erhalten. Das bedeutet: Wer arbeitet, hat am Ende des Monats immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der nicht arbeitet.
Grundfreibetrag (Die ersten 100 Euro)
Die ersten 100 Euro Ihres Bruttoeinkommens sind der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser Betrag wird überhaupt nicht auf Ihre Leistungen angerechnet. Sie dürfen ihn komplett behalten.
In diesem Grundfreibetrag sind bereits pauschal enthalten:
- Werbungskosten
- Fahrtkosten
- Versicherungen (z.B. 30 Euro Pauschale)
Weitere Freibeträge (Staffelung)
Wenn Sie mehr als 100 Euro verdienen, gelten zusätzlich folgende Freibeträge auf den Teil des Einkommens, der darüber liegt:
| Einkommensspanne (Brutto) | Freibetrag (davon dürfen Sie behalten) |
|---|---|
| 100 € bis 520 € | 20 % |
| 520 € bis 1.000 € | 30 % |
| 1.000 € bis 1.200 €* | 10 % |
With Kind im Haushalt: Die Obergrenze der letzten Stufe steigt von 1.200 € auf 1.500 €, wenn Sie minderjährige Kinder haben.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Sie verdienen 1.400 Euro Brutto.
- 0 - 100 €: Frei (100 €)
- 100 - 520 €: 20% von 420 € = 84 €
- 520 - 1.000 €: 30% von 480 € = 144 €
- 1.000 - 1.400 €: 10% von 400 € = 40 € (mit Kind bis 1.500€ möglich)
Gesamter Freibetrag: 100 + 84 + 144 + 40 = 368 Euro. Das bedeutet, 368 Euro Ihres Einkommens werden nicht angerechnet.
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