Bürgergeld
Das Bürgergeld hat im Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) abgelöst. Es ist eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum sichern soll.
Wer hat Anspruch?
Menschen, die:
- erwerbsfähig sind (mind. 3 Stunden am Tag arbeiten können),
- hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht),
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Leistungen
Das Bürgergeld besteht aus:
- Regelbedarf: Pauschaler Betrag für Ernährung, Kleidung, Strom etc. (z.B. 563 € für Alleinstehende in 2024).
- Kosten der Unterkunft: Miete und Heizung in angemessener Höhe (in der Karenzzeit auch darüber hinaus).
- Mehrbedarfe: Zuschläge für Sonderfälle (Schwangerschaft, Alleinerziehende etc.).
Stand: März 2026