Bürgergeld

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ehemals Hartz IV).

Bürgergeld

Das Bürgergeld hat im Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) abgelöst. Es ist eine staatliche Leistung, die das Existenzminimum sichern soll.

Wer hat Anspruch?

Menschen, die:

  1. erwerbsfähig sind (mind. 3 Stunden am Tag arbeiten können),
  2. hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reichen nicht),
  3. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Leistungen

Das Bürgergeld besteht aus:

  • Regelbedarf: Pauschaler Betrag für Ernährung, Kleidung, Strom etc. (z.B. 563 € für Alleinstehende in 2024).
  • Kosten der Unterkunft: Miete und Heizung in angemessener Höhe (in der Karenzzeit auch darüber hinaus).
  • Mehrbedarfe: Zuschläge für Sonderfälle (Schwangerschaft, Alleinerziehende etc.).

Stand: März 2026

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