Definition

Vermögen & Schonvermögen

Muss ich erst mein Erspartes aufbrauchen? Die Regeln zum Vermögen erklärt.

Viele Menschen scheuen den Gang zum Amt, weil sie fürchten, zuerst ihre kompletten Ersparnisse aufbrauchen zu müssen. Doch das Bürgergeld sieht großzügige Schonvermögen vor, insbesondere im ersten Jahr.

Was ist Vermögen?

Vermögen ist alles, was Sie bereits besitzen, bevor Sie den Antrag stellen (im Gegensatz zu Einkommen, das während des Bezugs neu hinzukommt). Dazu zählen:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Aktien und Fonds
  • Lebensversicherungen
  • Autos und Immobilien

Das Schonvermögen (Was Sie behalten dürfen)

Im ersten Jahr (Karenzzeit)

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gilt eine besonders hohe Grenze, die sogenannte Karenzzeit.

  • 40.000 Euro für den ersten Antragsteller.
  • 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Das bedeutet: Ein Ehepaar darf im ersten Jahr bis zu 55.000 Euro Erspartes besitzen, ohne dass dies auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Nach der Karenzzeit

Nach Ablauf des ersten Jahres sinkt der Freibetrag auf:

  • 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Was ist immer geschützt?

Unabhängig von der Höhe gibt es Dinge, die (fast) immer geschützt sind:

  • Angemessener Hausrat.
  • Ein angemessenes Auto (pro erwerbsfähige Person).
  • Altersvorsorge, die gesetzlich vor dem Zugriff geschützt ist (z.B. Riester-Verträge).
  • Selbstgenutztes Wohneigentum (Haus oder Wohnung), solange es eine angemessene Größe nicht überschreitet.

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