Definition

Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gelten mildere Regeln.

Karenzzeit

Die Karenzzeit wurde mit dem Bürgergeld eingeführt und dauert in der Regel 12 Monate ab Beginn des Leistungsbezugs.

Wohnen

In der Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Nebenkosten) in tatsächlicher Höhe übernommen, auch wenn sie eigentlich “zu teuer” sind. Erst danach greift die Angemessenheitsprüfung. Ausnahme: Heizkosten müssen immer angemessen sein.

Vermögen

In der Karenzzeit gilt ein sehr hohes Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person. Erst danach sinkt der Freibetrag auf 15.000 € pro Person.

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