Karenzzeit
Die Karenzzeit wurde mit dem Bürgergeld eingeführt und dauert in der Regel 12 Monate ab Beginn des Leistungsbezugs.
Wohnen
In der Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Nebenkosten) in tatsächlicher Höhe übernommen, auch wenn sie eigentlich “zu teuer” sind. Erst danach greift die Angemessenheitsprüfung. Ausnahme: Heizkosten müssen immer angemessen sein.
Vermögen
In der Karenzzeit gilt ein sehr hohes Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person. Erst danach sinkt der Freibetrag auf 15.000 € pro Person.
Stand: März 2026