Definition

Einkommen

Was zählt eigentlich als Einkommen? Und was wird vom Amt ignoriert?

Für die Berechnung von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld ist das Einkommen die wichtigste Größe. Doch nicht jeder Geldeingang auf Ihrem Konto zählt automatisch als anrechenbares Einkommen.

Was zählt als Einkommen?

Grundsätzlich gilt als Einkommen jede Einnahme in Geld oder Geldeswert, die Ihnen im Bewilligungszeitraum zufließt. Dazu gehören:

  • Erwerbseinkommen: Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung.
  • Sozialleistungen: Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld.
  • Kapitalerträge: Zinsen oder Dividenden.
  • Unterhaltszahlungen: Die Sie von anderen erhalten.
  • Renten: Altersrente, Witwenrente.

Was zählt NICHT als Einkommen?

Manche Einnahmen sind “privilegiert” und mindernd Ihre Leistungen nicht:

  • Bürgergeld selbst (logisch).
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
  • Pflegegeld, wenn Sie jemanden pflegen.
  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter (bis zu gewissen Grenzen).
  • Schmerzensgeld.

Brutto oder Netto?

Die Berechnung startet meist mit dem Bruttoeinkommen, um Freibeträge und Pauschalen zu ermitteln. Abgezogen werden dann:

  1. Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer)
  2. Sozialabgaben (Rente, Krankenversicherung, etc.)
  3. Gesetzliche Freibeträge (siehe “Bürgergeld Freibetrag”)

Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen, welches tatsächlich Ihren Bedarf mindert.

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