Definition

Kalte Betriebskosten

Nebenkosten für Müll, Wasser und Co – ohne Heizung.

Kalte Betriebskosten

Kalte Betriebskosten sind alle Nebenkosten, die rund um die Wohnung anfallen, außer den Kosten für Wärme (Heizung) und Warmwasser.

Was gehört dazu?

  • Wasserversorgung und Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausmeister
  • Aufzug
  • Gebäudeversicherung

Übernahme durch Amt

Sowohl beim Bürgergeld als auch beim Wohngeld werden die kalten Betriebskosten grundsätzlich berücksichtigt (bis zur Angemessenheitsgrenze beim Bürgergeld bzw. bis zum Höchstbetrag beim Wohngeld).

Zuletzt aktualisiert: Heute