Kalte Betriebskosten
Kalte Betriebskosten sind alle Nebenkosten, die rund um die Wohnung anfallen, außer den Kosten für Wärme (Heizung) und Warmwasser.
Was gehört dazu?
- Wasserversorgung und Abwasser
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Grundsteuer
- Hausmeister
- Aufzug
- Gebäudeversicherung
Übernahme durch Amt
Sowohl beim Bürgergeld als auch beim Wohngeld werden die kalten Betriebskosten grundsätzlich berücksichtigt (bis zur Angemessenheitsgrenze beim Bürgergeld bzw. bis zum Höchstbetrag beim Wohngeld).
Stand: März 2026